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Warum wir mit Ihnen Kontakt aufgenommen haben.

Ich kann die Forderung derzeit nicht begleichen
Wir kommen Ihnen entgegen bei der gemeinsamen Suche nach einer passenden Lösung.

Muss ich die Forderung überhaupt bezahlen?
Was Sie jetzt als nächstes tun sollten.

Warum wir mit Ihnen Kontakt aufgenommen haben.
Bitte werfen Sie das Schreiben nicht weg oder ignorieren Sie es nicht einfach. Nehmen Sie unbedingt Kontakt mit uns auf, denn wir sind - wie auch Sie - an einer Lösung Ihres Zahlungsproblems interessiert.
Auch wenn Ihnen die Situation über den Kopf zu wachsen scheint, ist es besser, mit uns zu reden und nicht den Kopf in den Sand zu stecken. Es gibt immer einen Weg.
Je länger Sie warten, umso teurer wird es – Kosten und Zinsen erhöhen die Forderung stetig. Unsere Auftraggeber werden nicht auf Ihre berechtigten Ansprüche verzichten und alle möglichen und zur Verfügung stehenden Massnahmen, notfalls auch gerichtliche, nutzen. Je früher Sie sich daher melden, desto besser. Gemeinsam werden wir eine Lösung finden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wir kommen Ihnen entgegen bei der gemeinsamen Suche nach einer passenden Lösung.
Wer kennt diese Situation nicht? Ein finanzieller Engpass ist schnell einmal passiert. Wichtig ist nur, den Überblick nicht zu verlieren und sofort zu reagieren. Nehmen Sie daher Kontakt auf und sprechen Sie mit uns – gemeinsam finden wir sicher eine Lösung.
Lassen Sie es nicht soweit kommen, dass Ihr Lohn gepfändet wird – das führt nur zu weiteren Problemen.
„Aussitzen“ löst Ihre Zahlungsschwierigkeiten nicht – reagieren Sie deshalb rasch und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Was Sie jetzt als nächstes tun sollten.
Sie haben mit einem unserer Auftraggeber einen Kreditvertrag direkt oder über einen Vermittler abgeschlossen. Der Kreditvertrag wurde gekündigt, da Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. Der Kreditgeber kann den Kreditvertrag kündigen, wenn Sie mit zwei aufeinanderfolgenden Raten voll oder auch teilweise in Zahlungsverzug sind. Aufgrund des Verzuges und der Kündigung sind auch alle weiteren Kosten, die dadurch anfallen, von Ihnen zu tragen. Die gesetzliche Grundlage hierfür finden Sie in den §§ 280, 286 BGB.
Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen Ermittlungskosten, wenn Sie beispielsweise Ihre neue Adresse nicht mitgeteilt haben, oder Mahnkosten, aber auch die Kosten, die durch unsere Tätigkeit angefallen sind oder noch anfallen.
In den Europäischen Standardinformationen, welche Sie bei der Kreditaufnahme erhalten haben, sind diese Kosten und auch der Hinweis auf Verzugszinsen, die ab Kreditkündigung geltend gemacht werden, ausgewiesen.
Unsere Gebühren richten sich nach den gleichen Bestimmungen, wie es deutsche Inkassounternehmen oder Anwälte, die aussergerichtliches Inkasso betreiben, gesetzlich verlangen dürfen. Diese sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) festgelegt. Ein Inkassounternehmen darf also nicht mehr verlangen, als ein Rechtsanwalt in Deutschland für die gleiche Tätigkeit verlangen würde.
Je länger Sie mit der Rückzahlung der Forderung warten, umso höher wird die Forderung. Es entstehen täglich weitere Verzugszinsen und bei gerichtlicher Geltendmachung weitere hohe Kosten, welche ebenfalls von Ihnen zu tragen wären.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Forderung jetzt gesamthaft zu begleichen, zögern Sie nicht und nehmen Sie unbedingt Kontakt mit uns auf. Wir werden sicher einen gemeinsamen Weg finden.