«Probleme lösen heisst: zuhören.»

Richard Branson



1Kann ich auch in Raten zahlen?

Wenn Ihnen die Zahlung der Gesamtforderung nicht möglich ist, sollten Sie sich unbedingt bei uns melden. Wir sind in der Regel gerne bereit, mit Ihnen nochmals eine Ratenvereinbarung zu treffen. Bei Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung fällt analog § 31 b RVG Nr. 1000 Anmerkung Nr. 2 VV RVG eine Einigungsgebühr zuzüglich einer Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG an.