1Drittschuldner
wird im Zwangsvollstreckungsrecht der Schuldner einer gepfändeten Forderung oder bei der Abtretung der Schuldner einer abgetretenen Forderung bezeichnet.
wird im Zwangsvollstreckungsrecht der Schuldner einer gepfändeten Forderung oder bei der Abtretung der Schuldner einer abgetretenen Forderung bezeichnet.